Systemrelevante Sicherheit

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Systemrelevante Sicherheit

Am 17. April 2020 wurde die private Sicherheit durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erstmalig in die Liste systemrelevanter Tätigkeiten eines Bundeslandes aufgenommen. Nach einem Beschlussvorschlag „Bund“ der in Zusammenarbeit aller Bundesländer ausgearbeitet wurde, ziehen auch andere Bundesländer nach. Auch in Berlin gelten Sicherheitsfirmen jetzt als systemrelevanter Bereich.  Dies ist nicht nur ein starkes Zeichen für die Anerkennung der privaten Sicherheit als wichtiger Bestandteil des Sicherheitsgefüges der BRD, es sorgt auch für die Entlastung zahlreicher Mütter und Väter die ihren Dienst in diesem Bereich tun und deren Kinder jetzt ein Recht auf Notfallbetreuung haben.

Diese Aktion ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dem hoffentlich noch viele weitere folgen werden.

Es ist Zeit, dass wir all die Leute anerkennen die täglich für die Sicherheit, Ordnung und Gesundheit der Gesellschaft eintreten.